Hausordnung

1)      Wir sind höflich, hilfsbereit und arbeiten gerne miteinander.
2)      Der Schüler hat regelmäßig teilzunehmen:
  1. am Unterricht der für ihn vorgeschriebenen Pflichtgegenstände und unverbindlichen Übungen
  2. am Förderunterricht/Sprachheilunterricht, Leseförderunterricht, für den er angemeldet ist
  3. an den für ihn vorgesehenen Schulveranstaltungen
  4. an schulbezogenen Veranstaltungen, für die er angemeldet ist
3)     Der Klassenlehrer oder der Schulleiter ist von jeder Verhinderung des Schülers
ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu
benachrichtigen.
Unterbleibt diese Benachrichtigung erfolgt seitens der Schule unverzüglich
eine telefonische Rückmeldung.
4)      Das Schulgebäude wird für alle Kinder um 7.05 Uhr geöffnet. Wir warten ruhig im
Klassenraum.
Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr.
Die Beaufsichtigung der Schüler beginnt 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts,
der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung.
5)      Nach Beendigung des Unterrichts werden die Schüler am Volksschuleingang
(Tür VS) entlassen. Hier endet die Aufsichtspflicht des Lehrers.
Die Schüler haben das Schulgebäude (den Unterrichtsort) unverzüglich zu
verlassen, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde.
Für den Musikschulunterricht übernehmen die Lehrer der Musikschule die
Aufsichtspflicht.
6)      Wir warten ruhig auf unseren Plätzen auf den Lehrer.
7)      Wir halten unsere Klassen in Ordnung und gehen mit den Unterrichtsmaterialien
sorgsam um. Für verloren gegangene und/oder unbrauchbar gewordene
Unterrichts- und Lernmittel aller Art, sowie Schulbücher aus der Schulbuchaktion
wird seitens der Schule kein Ersatz geleistet.
8)      In den Klassenräumen, auf den Gängen und Treppen laufen wir nicht!
(Verletzungsgefahr)
9)      In der Jausenpause essen wir unsere Jause an unserem Tisch. Danach können
wir uns frei in der Klasse bewegen.
Während des Unterrichts ist das Trinken erlaubt.
10)    Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, bringen
wir nicht in die Schule mit (Messer, Handy, Nintendo,…).
Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben und werden
am Ende des Unterrichts zurückgegeben.  Sicherheitsgefährdende Gegenstände
dürfen nur dem Erziehungsberechtigten ausgefolgt werden.
11)     Bei Katastrophen- oder Gefahrensituationen ist nach dem Alarmplan vorzugehen.
(Eigene Bestimmungen)